Vermögensverteilung und Steuern

Erbschaftssteuer global und in Österreich

Erbschaftssteuern sind in Europa nach wie vor weit verbreitet. Laut einer großen Studie in Auftrag gegeben von der Europäischen Kommission, erheben derzeit 17 EU-Mitgliedstaaten sowie zehn weitere europäische Länder eine Erbschaftssteuer, während einige Staaten wie Österreich, Schweden und Portugal diese zwischen 2000-2014 abgeschafft haben. Die Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch erheblich zwischen den Ländern. Typisch sind progressive Steuersätze, bei denen größere Erbschaften mit höheren Steuersätzen besteuert werden,  sowie unterschiedliche steuerliche Belastungen je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser:in und Erb:in. Zudem bestehen häufig Freibeträge und Begünstigungen für bestimmte Personengruppen oder Vermögensarten. In vielen Ländern sind Erbschafts- und Schenkungssteuern miteinander verknüpft, um eine Umgehung der Besteuerung durch vorzeitige Vermögensübertragungen zu verhindern.

In Österreich wurde die Erbschafts- und Schenkungssteuer 2008 abgeschafft. Hintergrund war eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), wonach die Bemessungsgrundlage für Grund- und Immobilienvermögen verfassungswidrig war. Anstatt ein neues, verfassungskonformes Bewertungssystem einzuführen, entschied sich die Bundesregierung für die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Abschaffung war damit nicht ausschließlich eine Folge des VfGH-Erkenntnisses, sondern auch Ergebnis einer politischen Entscheidung und fiel in eine Phase, in der mehrere europäische Staaten ihre Erbschaftssteuern aufhoben.

Laut einer im Jahr 2024 veröffentlichten Studie, wird das Volumen von Erbschaften in Österreich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten deutlich ansteigen. Ursächlich dafür sind insbesondere der demografische Wandel sowie die vergleichsweise hohen Vermögen der vererbenden Generationen. Das Modell der Autor:innen schätzt eine Verdoppelung des jährlichen Erbvolumens zwischen 2025 und 2050 sowie eine starke Konzentration dieser Vermögen im obersten Prozent der Erbschaftsverteilung. Vor diesem Hintergrund wird eine Erbschaftssteuer häufig als geeignetes Instrument genannt, um einen Teil dieser Vermögensübertragungen besteuern zu können.

Laut der Studie der Europäischen Kommission hängen die Verteilungswirkung und das Aufkommenspotential einer solchen Erbschaftsteuer maßgeblich von drei Faktoren ab: ihrer konkreten Ausgestaltung, den Verhaltensanpassungen von Erblasser:innen und Erb:innen sowie den institutionellen Voraussetzungen für eine wirksame Steuererhebung. Das Zusammenspiel dieser Faktoren ist ausschlaggebend, in welchem Ausmaß eine Erbschaftssteuer sowohl verteilungspolitisch als auch fiskalische Ziele erreichen kann.

Abschließend lässt sich festhalten, dass Erbschaften und Schenkungen in vielen europäischen Ländern besteuert werden, während Österreich die Erbschafts- und Schenkungsteuer im Jahr 2008 abgeschafft hat. Eine intelligent gestaltete und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der letzten Jahre beruhende Erbschaftssteuer kann dazu beitragen, hohe Vermögensübertragungen wirksam zu besteuern und gleichzeitig beträchtliche öffentliche Einnahmen zu generieren.