Budgetplanung

Die Maastricht-Kriterien – Entstehung und Bedeutung

Mit der Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht wurde 1992 die Europäische Union offiziell gegründet und der institutionelle Rahmen für die spätere gemeinsame Währung geschaffen. Teil dieses Rahmens waren auch die sogenannten Konvergenzkriterien: Diese legen bis heute fest, welche wirtschaftlichen Bedingungen Mitgliedstaaten erfüllen müssen, um dem Euro beizutreten. Diese Konvergenzkriterien sollen sicherstellen, dass der Beitritt von Mitgliedstaaten zum Euro-Raum die Stabilität des gemeinsamen Währungsraums und damit insbesondere die Preisstabilität nicht gefährdet [Preisstabilität bezeichnet eine niedrige und stabile Inflationsrate und bildet das vorrangige Ziel der Europäischen Zentralbank].

Diese Kriterien inkludieren auch Vorschriften zur Staatsverschuldung. Das jährliche öffentliche Defizit [die Lücke zwischen Staatsausgaben und Staatseinnahmen ] darf 3% des BIP und die Gesamtverschuldung [gesamte ausstehende Schulden eines Staates zu einem bestimmten Zeitpunkt] 60% des BIP nicht übersteigen. Diese Kennzahlen werden aus diesem Grund in der politischen Debatte gemeinhin als Maastricht-Kriterien bezeichnet.

Während diese Kriterien zuerst nur für den Beitritt zum Euro-Raum gelten sollten, gelten sie seit Beschluss des Stabilitäts- und Wachstumspaktes [EU-Rahmen zur Überwachung der Maastricht-Referenzwerte] 1997 auch für aktive Mitglieder des Euro-Raumes. Diese Kriterien beschränken den budgetären Handlungsspielraum der EU-Mitgliedstaaten. Wenn ein Mitgliedstaat die Maastricht-Referenzwerte nicht einhält, kann der Rat der EU auf Vorschlag der Europäischen Kommission ein Defizitverfahren eröffnen – wie jüngst am Beispiel Österreich passiert. Defizitverfahren setzen Mitgliedstaaten durch konkrete Korrekturvorgaben, Fristen und laufende Überwachung unter Druck, ihre Defizite zu reduzieren. Dies geschieht oft über Austeritätspolitik [Budgetsanierung durch Kürzung von Staatsausgaben], was sich beispielsweise durch Einsparungen an den Sozialausgaben bemerkbar macht.

Obwohl die Maastricht-Kriterien somit starke Auswirkungen auf den budgetären Handlungsspielraum der EU-Mitgliedstaaten haben, sind die konkreten Grenzwerte eher zufällig entstanden. Der Referenzwert von 60% Gesamtverschuldung wurde beschlossen, da dies in etwa dem Durchschnitt der damaligen 12 EU-Mitgliedstaaten entsprach. Die Defizitgrenze von 3% des BIP hatte keinen klaren ökonomischen Ursprung. Sie wurde Anfang der 1980er Jahre von zwei Beamten im französischen Finanzministerium kurzfristig als administrative Vorgabe vorgeschlagen und später in den Maastricht-Rahmen übernommen. Auf Nachfrage erklärten die beiden Beamten später, die genaue Zahl habe keine ökonomische Begründung.

Die Maastricht-Referenzwerte haben somit, trotz starker realer budgetärer Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten der EU, keine klare volkswirtschaftliche Fundierung, sondern sind relativ zufällige Ergebnisse politischer Entwicklungen.